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Im Mittelpunkt des Promotionsstudienganges steht eine Forschungsarbeit zu einem informationswissenschaftlichen Thema.
Voraussetzung zur Aufnahme des Studienganges ist ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 2,5 und besser im vorangegangenen Master- bzw. Magisterstudiengang
sowie (nur bei Magisterstudium) ein zweiter qualifizierter Hauptseminarschein. Es besteht Teilnahmepflicht am Kolloquium für Promotionsstudierende, in
dem regelmäßig über den Fortgang der Forschungsarbeit berichtet wird. Nach Möglichkeit sollten Doktoranden in mindestens einem
Semester einen Lehrauftrag übernehmen.
Prüfungsleistung sind die Dissertation sowie entweder eine Disputation oder ein Rigorosum.
Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Änderung zur Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Studienordnung für das Promotionsstudium der Philosophischen Fakultät
Vor Aufnahme des Studiums ist es notwendig, ein aussagekräftiges Exposé über das geplante Forschungsprojekt zu erstellen.
Prof. Dr. Ulrich von Alemann: Das Exposé. Ja, mach' nur einen Plan...
In: Sabine Brenner (Hrsg.): Promotionsratgeber für die Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät, Düsseldorf, Grupello, 2001, S. 24-40
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